Zusammensetzung der Heimkosten

Zusammensetzung des Heimentgeltes

Stand: 1. August 2025

Was ist in den Heimkosten enthalten, wie hoch sind diese und wieviel Personal wird finanziert?
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, um zu verstehen, warum Pflege „so viel Geld“ kostet.

Wie setzt sich das Heimentgelt zusammen:

1. Pflegesatz
(unterschiedlich je Pflegegrad)
enthält Kosten für:

  • das Pflegepersonal
  • das Personal des Sozialdienstes
  • die Leitung der Pflege und Betreuung
  • die Pflegehilfsmittel (soweit nicht verordnungsfähig)
  • 50 % der allgemeinen Betriebskosten (= Unterkunft und Verpflegung ohne Lebensmittel und Personalkosten der Küche)

Die Entgelte je Pflegegrad in den Graden 2 – 5 errechnen sich aus dem Einrichtungseinheitlichen Entgelt (EEE) zuzüglich dem Zuschuss im jeweiligen Pflegegrad, diffidiert durch 30,42 Tage.

2. Unterkunft und Verpflegung

2.a Verpflegung

  • Kosten der Lebensmittel und Getränke (Küche)
  • Personalkosten der Mitarbeitenden in der Küche

2.b Unterkunft

(= 2. Hälfte der Betriebskosten) enthält Kosten für:

  • Energiekosten (Wasser, Heizung, Strom)
  • Müllentsorgung
  • Haustechnik
  • Verwaltung und Wirtschaftsbedarf
  • Haus- und Wäschereinigung
  • etc.
  • (jeweils incl. Personalkosten)

3. Investitionskosten
= nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckte Kosten der

  • Herstellung, Beschaffung, Wiederbeschaffung und Instandhaltung/-setzung von betriebsnotwendigen Gebäuden und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegütern, Miete und Pacht von Anlagegütern.

(vergleichbar mit der Miete einer Wohnung)

4. Altenpflege Ausbildungsumlage

Diese Umlage wird für die generalistischen Pflegefachausbildung nach dem neuen Ausbildungsgesetzt erhoben. Diese wird jedes Jahr anhand unseres Umlagesatzes, der uns von einer neu gegründeten Stelle vorgegeben wird, berechnet und über die Pflegekassen überprüft und genehmigt.

Personalkosten

Die Personalkosten betragen ca. 70 % der Kosten unseres Pflegeheims.

  • Im Bereich der Pflege und Betreuung entstehen durchschnittliche Personalkosten in Höhe von ca.68.790 € je Vollstelle/Jahr.
  • Für die Anwesenheit nur einer Kraft in der Pflege rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr sind 5,6 Vollstellen, für den Tagdienst allein 3,5 Vollstellen, notwendig.

Wer bestimmt die Höhe der Entgelte – die Einrichtung?

Die Kosten der Pflege und Betreuung, sowie für Unterkunft und Verpflegung verhandeln wir nach Information und Beteiligung des Einrichtungsfürsprechergremiums und mit Unterstützung der Baden-Württemberischen Krankenhausgesellschaft e.V. mit:

  • dem örtlichen Sozialhilfeträger, vertreten durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
  • den Vertretern der Pflegekassen, welche mehr als 5 % der Belegungstage mitfinanzieren.
  • die Investitionskosten werden unter Beteiligung dem Einrichtungsfürsprechergremium mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und dem örtlichen Sozialhilfeträger verhandelt.
  • die Höhe der Ausbildungsumlage, an der wir uns auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen beteiligen müssen, wird von der Pflegesatzkommission festgesetzt.

Stand 01.08.2025

Heimkosten je Tag gültig ab 01.08.2025
BT Ost (auch Doppelzimmer Bj. 1982)
Pflegeheim + Kurzzeitpflege Pflege + AUSB.Uml.bei 30,42 TageAnteil Pflegeka.EEEAllg.Kost mtl.Ant. sonst. Fianzierung
 
Pflegegrad 173,8778,682.393,45125,002.268,45

1.649,37

3.917,82
Pflegegrad 2104,22109,033.316,69805,002.511,691.649,374.161,07
Pflegegrad 3121,11125,923.830,491.319,002.511,491.649,374.160,86
Pflegegrad 4138,73143,544.366,491.855,002.511,491.649,374.160,86
Pflegegrad 5146,65151,464.607,412.096,002.511,411.649,374.160,79
zuzügl. Allg.Kost.       
Unterk. u. Verpfl. Gesamt41,22      
davon für Unterkunft21,19      
davon für Verpflegung20,03      
Investitionskosten13,00      
Ausbildungsumlage4,81      
Daten können nicht ganz aktuell sein       

Pflegeheim + Kurzzeitpflege

Heimkosten je Tag gültig ab 01.01.2025
BT Süd (Einzelzimmer Bj. 2008)
BT West (Einzelzimmer Bj. 2010)
Pflegeheim + Kurzzeitpflege Pflege + AUSB.Uml.bei 30,42 TageAnteil Pflegeka.EEEAllg.Kost mtl.Ant. sonst. Fianzierung
 
Pflegegrad 173,8778,682.393,45125,002.268,451750,374.018,81
Pflegegrad 2104,22109,033.316,69805,002.511,691750,374.262,06
Pflegegrad 3121,11125,923.830,491.319,002.511,491750,374.261,85
Pflegegrad 4138,73143,544.366,491.855,002.511,491750,374.261,85
Pflegegrad 5146,65151,464.607,412.096,002.511,411750,374.261,78
zuzügl. Allg.Kost.       
Unterk. u. Verpfl. Gesamt41,22      
davon für Unterkunft21,19      
davon für Verpflegung20,03      
Investitionskosten16,32      
Ausbildungsumlage alte Ausbildung4,81      
Daten können nicht ganz aktuell sein       

 

Personalschlüssel Stand: 01.01.2025

Die Personalschlüssel wurden von uns entsprechend den Möglichkeiten der Rahmenvereinbarung auf dem höchsten 2025 möglichen Niveau vereinbart. Mit jeder weiteren Personalstelle erhöht sich der Eigenanteil, auf Grund des fixen Zuschusses der Pflegeversicherung für unsere Bewohner/innen. Am 01.08.2024 haben wir auf das neue Personalbemessungssystem umgestellt, das differenzierte Personalschlüssel nach Mitarbeiterqualifikation umsetzt, aber auch den Anteil der Fachkräfte reduziert.

Heimkosten je Pflege- und Betreuungsstunde

Das monatliche Heimentgelt ist als Einzelbetrag gesehen mit bis zu 6.357,78 € (bei 30,42 Tagen in Pflegegrad 5) ein hoher Betrag. Was kostet aber die Stunde Pflege und Betreuung, wenn man die Zeit der notwendigen Vorhaltung der Dienstleistung betrachtet?
Ausgehend von 16 Stunden Leistungsangebot (ohne Ruhezeiten der Bewohner) bei Pflegestufe 3 und 30 Tagen ergibt sich folgende Berechnung:

  • 16 Stunden x 30 Tage = 480 Stunden.
  • Heimentgelt 6.357,78 Euro/30 Tage x 16 Stunden
    6.357,78 € ./. 480 Stunden = 13,25 €/Std.
  • Diese Stundenvergütung enthält neben den Dienstleistungen der Pflege und Betreuung auch alle Miet- und Versorgungskosten (Essen, Wäsche, Energie, etc.).

Alle zusätzlichen Aufwendungen wie z.B. Telefon, Begleitung zu Arztbesuchen, Zeitschriften, u.v.a. sind nicht in den Heimentgelten enthalten.